Ihre Kanzlei für
Arbeitsrecht / Familienrecht / Steuerrecht
im Raum Stuttgart und Böblingen
Tätigkeitsgebiete und Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Grimm
Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht
- Geltendmachung weiterer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht jeglicher Art, insbesondere auf Lohnzahlung, Sonderzuwendungen, Abfindung und Arbeitszeugnis
- Beratung von Betriebsräten und Arbeitgebern, sowohl im Bereich Betriebsverfassungsrecht als auch im Bereich Individualarbeitsrecht
- Aufhebungsverträge und sonstige Arbeitsvertragsgestaltung
- Prüfung von Abmahnungen und außerordentlichen / ordentlichen Kündigungen
Familienrecht
- Scheidung und Folgesachen, insbesondere Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und nachehelicher Unterhalt
- Kindschaftssachen, insbesondere Kindesunterhalt, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht und Vaterschaft
- Trennung und Trennungsunterhalt, Gewaltschutz nach dem GewSchG, Ehewohnungs- und Hausratsachen
- Sonstige Familiensachen jeglicher Art, z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, Herausgabeansprüche, steuerrechtliche Ausgleichsansprüche
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
- Einspruchsverfahren gegen fehlerhafte / rechtswidrige Steuerbescheide und Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Steuerberaterhaftung bei steuerlicher Falschberatung und fehlerhafter Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Vertretung und Verteidigung im Bereich des Steuerstrafrechts von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung
- Erbschaftssteuerrecht, insbesondere Erstellung von Erbschaftssteuer – Erklärungen und steuerliche (Gestaltungs-) Beratung im Bereich der Erbschaftssteuer
Weitere Tätigkeitsgebiete und Schwerpunkte
Die oben genannten Tätigkeitsgebiete und Schwerpunkte können lediglich einen ersten groben Überblick über die Rechts- und Arbeitsgebiete unsere Kanzlei darstellen. Sehr gerne arbeiten wir uns auch im konkreten Einzelfall in neue Spezial – Gebiete für Ihren Fall umfassend ein.
Bitte fragen Sie daher gerne und jederzeit in unserer Kanzlei nach, ob wir in Ihrem speziellen Rechtsanliegen für Sie professionell tätig sein können.